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Richter
verurteilte Odendorfer zu acht Jahren Haft. Täter filmte
sexuellen Missßbrauch. Rheinbach.
Wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in insgesamt 20 Fällen,
darunter zwölf Fälle des schweren Missbrauchs und der
Verbreitung pornographischer Schriften, muss jetzt ein
32-jähriger Jugendtrainer aus Odendorf für mindestens
acht Jahre hinter Gitter. Mindestens, den das Gericht sprach
nicht nur die Haftstrafe aus, sondern ordnete außerdem
Sicherungshaft an. Die zweite große Strafkammer des
Bonner Landgerichts sah es gestern als erwiesen an, dass der
Angeklagte sich zwischen Sommer 2001 und Februar 2002 an Kindern
im Alter von fünf bis zwölf Jahren vergangen hat (der
GA berichtete). Einen Teil seiner sexuellen Übergriffe
hatte er gefilmt, so dass das Gericht mehrere Tage Videobänder
ansehen musste. Seine pädophilen Neigungen entdeckte der
Täter laut Aussage bereits Anfang der 90er Jahre. Sein
erstes Opfer: Ein damals neunjähriger Junge, den er als
Trainer einer Wesselinger Kinderfußballmannschaft
kennenlernte. Die Kinder und die Tatorte wechselten. In einem
Internat, in seiner Wohnung, in einem Waldstück, ja sogar
im Hause der Eltern verging er sich an seinen Opfern. Die
Vielzahl seiner Opfer und die dabei steigende sexuelle Aktivität
über einen langen Zeitraum wertete das Gericht als
strafverschärfend. Ebenso den Umstand, dass er seine Taten
zum Teil gefilmt hat. Dies sei, so der Vorsitzende Richter, eine
Verewigung des Missbrauchs aus Sicht seiner Opfer.
Wenngleich er seine Taten weitgehend gestanden und so den
Kindern eine Vernehmung erspart hat, fehlte nach Auffassung des
Gerichts eine gewisse Schuldeinsicht: Er lebt immer noch
in seiner eigenen Welt und denkt heute noch, im Grunde hätten
die Kinder ihren Spaß gehabt, so der vorsitzende
Richter. Die Taten waren zu Tage gekommen, als ihn sein
Vermieter bei der Polizei anzeigte. Bei der darauffolgenden
Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten 24 CD-ROMs mit
mehreren tausend kinderpornographischen Bilddateien. Später
kam heraus, dass er bereits vor dieser polizeilichen Entdeckung
beinahe von Eltern eines Opfers überführt worden wäre.
Ihr damals fünfjähriger Sohn hatte ihnen von einer
merkwürdigen Begebenheit im Wald berichtet. Die Eltern
ließen sich von dem 32-jährigen aber beschwichtigen
und die Sache auf sich beruhen. Schließlich war er ihnen
gut bekannt und hatte viel
mit dem Kind unternommen. In der Folgezeit passte er nochmals
auf sein Opfer auf, holte es vom Kindergarten ab und schlief
sogar noch in seinem Zimmer. Noch ein weiteres Mald wäre
er beinahe aufgeflogen. Das Enkelkind seiner damaligen
Lebensgefährtin, erzählte, es hätte
pornographische Fotos bei ihm gefunden. Auch diesmal konnte er
sich rausreden. Wegen der homosexuellen Pädophilie, die der
Gutachter dem Angeklagten bescheinigt hatte, ging das Gericht
von einer negativen Zukunftsprognose für den Mann aus. Da
er wegen seiner sexuellen Präferenz einen Hang zu weiteren
Straftaten hätte, ginge von ihm auch nach der Haft immer
noch eine schwerewiegende Gefährdung aus. Weil aufgrund
der zeitlich unbegrenzten Sicherungsverwahrung nicht absehbar
sei, ob und wann der Mann überhaupt wieder auf freien Fuß
komme, blieb das Gericht knapp unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos
zur Kenntnis. Er ließ keinen Zweifel daran, dass er sich
auch weiterhin keiner Schuld bewusst ist.
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