Jugendtrainer kommt in Sicherungsverwahrung

Datum: 06.11.02

Quelle: Generalanzeiger Nr. 34290 S.12

Richter verurteilte Odendorfer zu acht Jahren Haft. Täter filmte sexuellen Missßbrauch.
Rheinbach.
Wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in insgesamt 20 Fällen, darunter zwölf Fälle des schweren Missbrauchs und der Verbreitung pornographischer Schriften, muss jetzt ein 32-jähriger Jugendtrainer aus Odendorf für mindestens acht Jahre hinter Gitter. Mindestens, den das Gericht sprach nicht nur die Haftstrafe aus, sondern ordnete außerdem Sicherungshaft an.
Die zweite große Strafkammer des Bonner Landgerichts sah es gestern als erwiesen an, dass der Angeklagte sich zwischen Sommer 2001 und Februar 2002 an Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren vergangen hat (der GA berichtete). Einen Teil seiner sexuellen Übergriffe hatte er gefilmt, so dass das Gericht mehrere Tage Videobänder ansehen musste.
Seine pädophilen Neigungen entdeckte der Täter laut Aussage bereits Anfang der 90er Jahre. Sein erstes Opfer: Ein damals neunjähriger Junge, den er als Trainer einer Wesselinger Kinderfußballmannschaft kennenlernte. Die Kinder und die Tatorte wechselten. In einem Internat, in seiner Wohnung, in einem Waldstück, ja sogar im Hause der Eltern verging er sich an seinen Opfern.
Die Vielzahl seiner Opfer und die dabei steigende sexuelle Aktivität über einen langen Zeitraum wertete das Gericht als strafverschärfend. Ebenso den Umstand, dass er seine Taten zum Teil gefilmt hat. Dies sei, so der Vorsitzende Richter, eine „Verewigung des Missbrauchs aus Sicht seiner Opfer“. Wenngleich er seine Taten weitgehend gestanden und so den Kindern eine Vernehmung erspart hat, fehlte nach Auffassung des Gerichts eine gewisse Schuldeinsicht: „Er lebt immer noch in seiner eigenen Welt und denkt heute noch, im Grunde hätten die Kinder ihren Spaß gehabt“, so der vorsitzende Richter.
Die Taten waren zu Tage gekommen, als ihn sein Vermieter bei der Polizei anzeigte. Bei der darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten 24 CD-ROMs mit mehreren tausend kinderpornographischen Bilddateien. Später kam heraus, dass er bereits vor dieser polizeilichen Entdeckung beinahe von Eltern eines Opfers überführt worden wäre. Ihr damals fünfjähriger Sohn hatte ihnen von einer merkwürdigen Begebenheit im Wald berichtet. Die Eltern ließen sich von dem 32-jährigen aber beschwichtigen und die Sache auf sich beruhen. Schließlich war er ihnen gut
bekannt und hatte viel mit dem Kind unternommen. In der Folgezeit passte er nochmals auf sein Opfer auf, holte es vom Kindergarten ab und schlief sogar noch in seinem Zimmer.
Noch ein weiteres Mald wäre er beinahe aufgeflogen. Das Enkelkind seiner damaligen Lebensgefährtin, erzählte, es hätte pornographische Fotos bei ihm gefunden. Auch diesmal konnte er sich rausreden. Wegen der homosexuellen Pädophilie, die der Gutachter dem Angeklagten bescheinigt hatte, ging das Gericht von einer negativen Zukunftsprognose für den Mann aus. Da er wegen seiner sexuellen Präferenz einen Hang zu weiteren Straftaten hätte, ginge von ihm auch nach der Haft immer noch eine schwerewiegende Gefährdung aus.
Weil aufgrund der zeitlich unbegrenzten Sicherungsverwahrung nicht absehbar sei, ob und wann der Mann überhaupt wieder auf freien Fuß komme, blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Er ließ keinen Zweifel daran, dass er sich auch weiterhin keiner Schuld bewusst ist.